Auszug aus dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern:
Die Landesregierung hat 1996 mit dem Programm "Grundschule auf dem Lande" beschlossen, dass Schulen, deren Bestand aufgrund stark
rückläufiger Schülerzahlen gefährdet ist, durch Teilnahme an diesem Programm fortbestehen können.
Auf der Grundlage des Schulentwicklungsplanes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt kann der Schulträger bei der obersten Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Beteiligung am Programm
"Grundschule auf dem Lande" stellen.
Eine Grundschule, die für die Einzügigkeit vorgeschriebene Schülerzahl von mindestens 20 Schülern pro Jahrgangsstufe über mehrere Schuljahre nicht mehr erreicht, kann durch Bildung
jahrgangsgemischter Klassen, bestehend aus Schülerinnen und Schülern zweier aufeinander folgender Jahrgangsstufen, erhalten werden.
Der Antrag enthält folgende Angaben: